Rechtsprechung
   KG, 25.02.2004 - 24 W 285/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6259
KG, 25.02.2004 - 24 W 285/01 (https://dejure.org/2004,6259)
KG, Entscheidung vom 25.02.2004 - 24 W 285/01 (https://dejure.org/2004,6259)
KG, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 24 W 285/01 (https://dejure.org/2004,6259)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6259) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis des WEG-Verwalters zur Vertretung der Eigentümergemeinschaft im gerichtlichen Verfahren; Erforderlichkeit einer Information der Wohnungseigentümer durch den Verwalter und der Möglichkeit der Beteiligung am gerichtlichen Verfahren; Maßgeblichkeit des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertretungsbefugnis des WEG-Verwalters; Abrechnungsguthaben; Aufrechnungsbefugnis

  • Judicialis

    WEG § 21 III; ; WEG § 27 II; ; WEG § 28 V; ; BGB § 387

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretungsbefugnis des WEG -Verwalters, Abrechnungsguthaben, Aufrechnungsbefugnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Festlegung von Aufrechnungsbefugnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1089
  • ZMR 2005, 470
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 20.03.2002 - 24 W 56/01

    S/M-STUDIO in Teileigentum

    Auszug aus KG, 25.02.2004 - 24 W 285/01
    Bei einem erheblich zu weit gefassten Eigentümerbeschluß kommt eine geltungserhaltende Reduktion auf den nach Auffassung des Gerichts gerade noch zulässigen Regelungsgehalt nicht in Betracht (KG, Beschluss vom 20. März 2002 - 24 W 56/01 - KGRep 2002, 193).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus KG, 25.02.2004 - 24 W 285/01
    Wie der Bundesgerichtshof (Beschluß vom 25. September 2003, V ZB 21/03, NJW 2003, 3476 = ZMR 2003, 937 = NZM 2003, 952) in seinem Kaltwasserzähler-Beschluß ausgeführt hat, ist regelmäßig (soweit nicht eine persönliche Interessenkollision vorliegt) die Vertretung der Gemeinschaft durch den dazu berufenen Verwalter ausreichend, der seinerseits die Wohnungseigentümer zu unterrichten hat.
  • KG, 29.05.2002 - 24 W 185/01

    Aufrechnung mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung

    Auszug aus KG, 25.02.2004 - 24 W 285/01
    Vorstehende Entscheidung hat der Senat später dahin eingeschränkt, daß durch einen Eigentümerwechsel nicht der Haftungsverband zerrissen wird, vielmehr von der Einheit des Verwaltungsvermögens auszugehen ist und Aufrechnungen mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen oder solchen aus Notgeschäftsführung ohne Rücksicht auf den Haftungsverband zulässig sein können (KG, Beschluß vom 29. April 2002, 24 W 26/01, NJW-RR 2002, 1379 = ZMR 2002, 699 = NZM 2002, 745; KG, Beschluß vom 29. Mai 2002, 24 W 185/01, NZM 2003, 686 = ZMR 2002, 861).
  • KG, 29.04.2002 - 24 W 26/01

    Aufrechnung ohne Rücksicht auf den Haftungsverband

    Auszug aus KG, 25.02.2004 - 24 W 285/01
    Vorstehende Entscheidung hat der Senat später dahin eingeschränkt, daß durch einen Eigentümerwechsel nicht der Haftungsverband zerrissen wird, vielmehr von der Einheit des Verwaltungsvermögens auszugehen ist und Aufrechnungen mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen oder solchen aus Notgeschäftsführung ohne Rücksicht auf den Haftungsverband zulässig sein können (KG, Beschluß vom 29. April 2002, 24 W 26/01, NJW-RR 2002, 1379 = ZMR 2002, 699 = NZM 2002, 745; KG, Beschluß vom 29. Mai 2002, 24 W 185/01, NZM 2003, 686 = ZMR 2002, 861).
  • KG, 29.03.1995 - 24 W 4812/94

    Entscheidung über Auszahlung von Guthaben aus mehrheitlich beschlossenen

    Auszug aus KG, 25.02.2004 - 24 W 285/01
    Das entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (KG, Beschluß vom 29. März 1995, 24 W 4812/94, NJW-RR 1995, 975 = FGPrax 1995, 143).
  • KG, 29.03.2004 - 24 W 194/02

    Wohnungseigentumssache: Blockwahl des Verwaltungsbeirats; Jahresvergütung des

    Das gilt aber auch für die beschlossenen Abtretungsbefugnisse der Wohnungseigentümer und Auszahlungsansprüche hinsichtlich ihrer Abrechnungsguthaben aus 1998, weil diese wie die Aufrechnungsbefugnisse die Bestandskraft der Guthaben voraussetzen (vgl. KG Beschluss vom 25.2.2004 - 24 W 285/01 - 1. Leitsatz).
  • LG München I, 10.06.2009 - 1 S 10155/08

    Wohnungseigentumsrecht: Änderung des in der Teilungserklärung vereinbarten

    Das gilt hier in besonderem Maße, weil die Eigentümer in dem Zeitpunkt der Beschlussfassung, der insoweit maßgebend ist (KG Beschluss vom 25.02.2004, Az.: 24 W 285/01, zit. nach juris, Rz. 28), die Hoffnung hegten, dass die Feuchtigkeitsschäden durch einfaches Übermalen beseitigt werden konnten.
  • LG Itzehoe, 20.05.2016 - 11 S 78/15

    Zeitpunkt der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme?

    Die Kammer verkennt nicht, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass es bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Verwaltungsmaßnahmen auf den Kenntnisstand der beschließenden Wohnungseigentümergemeinschaft ankommt (so etwa KG, Beschl. v. 25.2.2004 -24 W 285/01, NJW-RR 2004, 1089 = ZMR 2005, 470).

    Im Übrigen ist die Kammer von der Entscheidung des KG vom 25.2.2004 (a. a. O.) abgewichen, so dass eine Divergenz in der Rechtsprechung zu befürchten ist.

  • LG Frankfurt/Main, 08.04.2020 - 13 S 84/19

    Es kommt auf den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Versammlung an!

    Demgegenüber wird andererseits auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung der Eigentümer abgestellt, da deren Willensbildung im Beschlussanfechtungsverfahren einer Überprüfung unterzogen wird, wobei häufig auf den möglichen Erkenntnisstand eines besonnenen Wohnungseigentümers unter Ausschöpfung aller zu diesem Zeitpunkt zugänglichen Erkenntnisquellen abgestellt wird (KG ZMR 2005, 470; LG Itzehoe ZWE 2016, 420; AG Hamburg-Blankenese ZMR 2012, 405; Bärmann/Merle § 21 Rn. 27a; Jennißen/Schultzky § 23 Rn. 177a; Jennißen/Suilmann § 46 Rn. 163a; Riecke/Schmid/Abramenko § 46 Rn. 42).
  • AG Hamburg-Blankenese, 10.07.2019 - 539 C 30/18

    Sanierung läuft suboptimal: Muss ein Anwalt beauftragt werden?

    Bereits das Kammergericht (ZMR 2005, 470) hatte festgestellt:.
  • AG Hamburg-Blankenese, 16.10.2019 - 539 C 4/19

    WEG: Beschlussanfechtungsklage im Zusammenhang mit einer Instandsetzungs- bzw.

    Bereits das Kammergericht (ZMR 2005, 470) hatte festgestellt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht