Rechtsprechung
KG, 25.02.2004 - 24 W 285/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befugnis des WEG-Verwalters zur Vertretung der Eigentümergemeinschaft im gerichtlichen Verfahren; Erforderlichkeit einer Information der Wohnungseigentümer durch den Verwalter und der Möglichkeit der Beteiligung am gerichtlichen Verfahren; Maßgeblichkeit des ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vertretungsbefugnis des WEG-Verwalters; Abrechnungsguthaben; Aufrechnungsbefugnis
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertretungsbefugnis des WEG -Verwalters, Abrechnungsguthaben, Aufrechnungsbefugnis
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Festlegung von Aufrechnungsbefugnissen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Wedding - 70 II 300/00
- LG Berlin, 18.09.2001 - 85 T 83/01
- KG, 25.02.2004 - 24 W 285/01
- KG, 25.02.2004 - 24 W 285/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1089
- ZMR 2005, 470
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- KG, 20.03.2002 - 24 W 56/01
S/M-STUDIO in Teileigentum
Auszug aus KG, 25.02.2004 - 24 W 285/01
Bei einem erheblich zu weit gefassten Eigentümerbeschluß kommt eine geltungserhaltende Reduktion auf den nach Auffassung des Gerichts gerade noch zulässigen Regelungsgehalt nicht in Betracht (KG, Beschluss vom 20. März 2002 - 24 W 56/01 - KGRep 2002, 193). - BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03
Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer …
Auszug aus KG, 25.02.2004 - 24 W 285/01
Wie der Bundesgerichtshof (Beschluß vom 25. September 2003, V ZB 21/03, NJW 2003, 3476 = ZMR 2003, 937 = NZM 2003, 952) in seinem Kaltwasserzähler-Beschluß ausgeführt hat, ist regelmäßig (soweit nicht eine persönliche Interessenkollision vorliegt) die Vertretung der Gemeinschaft durch den dazu berufenen Verwalter ausreichend, der seinerseits die Wohnungseigentümer zu unterrichten hat. - KG, 29.05.2002 - 24 W 185/01
Aufrechnung mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung
Auszug aus KG, 25.02.2004 - 24 W 285/01
Vorstehende Entscheidung hat der Senat später dahin eingeschränkt, daß durch einen Eigentümerwechsel nicht der Haftungsverband zerrissen wird, vielmehr von der Einheit des Verwaltungsvermögens auszugehen ist und Aufrechnungen mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen oder solchen aus Notgeschäftsführung ohne Rücksicht auf den Haftungsverband zulässig sein können (KG, Beschluß vom 29. April 2002, 24 W 26/01, NJW-RR 2002, 1379 = ZMR 2002, 699 = NZM 2002, 745; KG, Beschluß vom 29. Mai 2002, 24 W 185/01, NZM 2003, 686 = ZMR 2002, 861). - KG, 29.04.2002 - 24 W 26/01
Aufrechnung ohne Rücksicht auf den Haftungsverband
Auszug aus KG, 25.02.2004 - 24 W 285/01
Vorstehende Entscheidung hat der Senat später dahin eingeschränkt, daß durch einen Eigentümerwechsel nicht der Haftungsverband zerrissen wird, vielmehr von der Einheit des Verwaltungsvermögens auszugehen ist und Aufrechnungen mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen oder solchen aus Notgeschäftsführung ohne Rücksicht auf den Haftungsverband zulässig sein können (KG, Beschluß vom 29. April 2002, 24 W 26/01, NJW-RR 2002, 1379 = ZMR 2002, 699 = NZM 2002, 745; KG, Beschluß vom 29. Mai 2002, 24 W 185/01, NZM 2003, 686 = ZMR 2002, 861). - KG, 29.03.1995 - 24 W 4812/94
Entscheidung über Auszahlung von Guthaben aus mehrheitlich beschlossenen …
Auszug aus KG, 25.02.2004 - 24 W 285/01
Das entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (KG, Beschluß vom 29. März 1995, 24 W 4812/94, NJW-RR 1995, 975 = FGPrax 1995, 143).
- KG, 29.03.2004 - 24 W 194/02
Wohnungseigentumssache: Blockwahl des Verwaltungsbeirats; Jahresvergütung des …
Das gilt aber auch für die beschlossenen Abtretungsbefugnisse der Wohnungseigentümer und Auszahlungsansprüche hinsichtlich ihrer Abrechnungsguthaben aus 1998, weil diese wie die Aufrechnungsbefugnisse die Bestandskraft der Guthaben voraussetzen (vgl. KG Beschluss vom 25.2.2004 - 24 W 285/01 - 1. Leitsatz). - LG München I, 10.06.2009 - 1 S 10155/08
Wohnungseigentumsrecht: Änderung des in der Teilungserklärung vereinbarten …
Das gilt hier in besonderem Maße, weil die Eigentümer in dem Zeitpunkt der Beschlussfassung, der insoweit maßgebend ist (KG Beschluss vom 25.02.2004, Az.: 24 W 285/01, zit. nach juris, Rz. 28), die Hoffnung hegten, dass die Feuchtigkeitsschäden durch einfaches Übermalen beseitigt werden konnten. - LG Itzehoe, 20.05.2016 - 11 S 78/15
Zeitpunkt der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme?
Die Kammer verkennt nicht, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass es bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Verwaltungsmaßnahmen auf den Kenntnisstand der beschließenden Wohnungseigentümergemeinschaft ankommt (so etwa KG, Beschl. v. 25.2.2004 -24 W 285/01, NJW-RR 2004, 1089 = ZMR 2005, 470).Im Übrigen ist die Kammer von der Entscheidung des KG vom 25.2.2004 (a. a. O.) abgewichen, so dass eine Divergenz in der Rechtsprechung zu befürchten ist.
- LG Frankfurt/Main, 08.04.2020 - 13 S 84/19
Es kommt auf den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Versammlung an!
Demgegenüber wird andererseits auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung der Eigentümer abgestellt, da deren Willensbildung im Beschlussanfechtungsverfahren einer Überprüfung unterzogen wird, wobei häufig auf den möglichen Erkenntnisstand eines besonnenen Wohnungseigentümers unter Ausschöpfung aller zu diesem Zeitpunkt zugänglichen Erkenntnisquellen abgestellt wird (KG ZMR 2005, 470; LG Itzehoe ZWE 2016, 420; AG Hamburg-Blankenese ZMR 2012, 405;… Bärmann/Merle § 21 Rn. 27a;… Jennißen/Schultzky § 23 Rn. 177a;… Jennißen/Suilmann § 46 Rn. 163a;… Riecke/Schmid/Abramenko § 46 Rn. 42). - AG Hamburg-Blankenese, 10.07.2019 - 539 C 30/18
Sanierung läuft suboptimal: Muss ein Anwalt beauftragt werden?
Bereits das Kammergericht (ZMR 2005, 470) hatte festgestellt:. - AG Hamburg-Blankenese, 16.10.2019 - 539 C 4/19
WEG: Beschlussanfechtungsklage im Zusammenhang mit einer Instandsetzungs- bzw. …
Bereits das Kammergericht (ZMR 2005, 470) hatte festgestellt:.